JuLeiCa - Die Jugendleiterkarte

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JuLeiCa - Die Jugendleiterkarte
Die Jugendleiter/in Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie legitimiert gegenüber den Eltern sowie staatlichen und nichtstaatichen Stellen. Die Card-Inhaber/innen erhalten Vergünstigungen in den Städten und Gemeinden bundesweit.
Downloads & Anmeldungen
Qualitätsstandards | Antragsverfahren | www.juleica.de |
Download des PDFs „Qualitätsstandards“ | Download des PDFs „Antragsverfahren“ | Anmeldung auf der offiziellen Homepage www.juleica.de |
Qualitätsstandards für die Vergabe der Jugendleiter-Card (JuleiCa)
Vom Landesvorstand des Bayerischen Jugendrings am 23.05.2000 beschlossen.
Auf der Grundlage der §§ 11, 12 und 73 KJHG, des Art. 17 BayKJHG sowie der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26. März 1999 zur „Jugendleiter-Card“ (JuleiCa) beschließt der Landesvorstand des Bayerischen Jugendrings Standards für die Grundausbildung von Jugendleiter/-innen, die für die Ausstellung der „JuleiCa“ in Bayern vorausgesetzt werden.
Die im Folgenden aufgeführten Standards sind sogenannte Mindeststandards. Grundausbildungen, die diesen Standards entsprechen, berechtigen zum Erhalt der „JuleiCa“. Es ist jedoch jedem Träger der Jugendarbeit unbenommen, für Leiter/-innen seiner Maßnahmen notwendige zusätzliche Qualifikationen einzufordern. Für die Ausstellung einer „JuleiCa“ wird eine Grundausbildung vorausgesetzt, die folgende Inhalte vermittelt und folgende Bedingungen erfüllt:
Inhalte
- Rollenverständnis des Jugendleiters / der Jugendleiterin
- Grundkenntnisse über Gruppenprozesse
- Methoden und Formen der Jugendarbeit (z.B. Kinder- und Jugendgruppenarbeit,
Freizeitarbeit, Offene Jugendarbeit, Gremienarbeit, Jugendpolitik, Bildungsarbeit,
etc.) - Planung und Durchführung von Aktivitäten und Maßnahmen anhand spezifischer
praktischer Beispiele - Strukturen der Jugendarbeit (z.B. demokratischer Aufbau, Mitbestimmung) sowie
Inhalt und Profil des jeweiligen Trägers - Rechtsfragen (z.B. Jugendschutz, Aufsichtspflicht)
Bedingungen
LEITUNG:
- Die Grundausbildung soll von Personen geleitet werden, die eine berufliche pädagogische Qualifikation bzw. fundierte Erfahrung in Jugendarbeit und Kursleitung aufweisen.
- Es sollte zumindest eine Person eine durchgehende Leitung der Grundausbildung gewährleisten.
TEILNEHMER/INNEN:
- Grundkenntnisse in Erster Hilfe werden vorausgesetzt (Sofortmaßnahmen am
Unfallort). - Der Personenkreis, der zum Erhalt der "JuleiCa" berechtigt ist, ist in der Bekannt-
machung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
26.3.1999 benannt.
KONZEPTION:
- Die Träger entwickeln Konzepte, die der Form und der Zeitstruktur nach den Inhalten
angemessen sind. - Die Ausbildung soll mit aktivierenden Methoden durchgeführt werden und die
Reflexion über sowie den Transfer in die Praxis gewährleisten. - Die Ausbildung soll so angelegt sein, dass ihr Ablauf bereits als Beispiel für
entsprechenden Methodeneinsatz dienen kann. - Die Teilnehmer/-innen sind deshalb in geeigneter Weise an Durchführung und
Gestaltung zu beteiligen.
Jugendleiter/-innen sollen über einen längeren Zeitraum kontinuierlich tätig sein. Es ist davon auszugehen, dass diejenigen, die durch Ausbildung eine Jugendleiter/-innen-Card erhalten wollen, damit auch ein längerfristiges und kontinuierliches Engagement eingehen wollen.
ÜBERGANGSREGELUNGEN
Von Jugendleiter/-innen, die derzeit einen alten Jugendgruppenleiter/-innen-Ausweis besitzen, kann angenommen werden, dass sie eine entsprechende Grundausbildung absolviert haben und damit JuleiCa-berechtigt sind. Für Jugendleiter/-innen, die den Ausweis nicht besitzen, kann ggf. in den Unterlagen der Verbände nachgewiesen werden, dass sie eine Ausbildung absolviert haben; für solche Leiter/-innen, die keinen dieser Nachweise erbringen und langjährig in der Jugendarbeit mit Erfolg tätig waren, muss der jeweilige Träger eine geeignete Form der Auffrischung der Kenntnisse anbieten.
Ein Abschluss des Übergangs ist bis zum Jahre 2003 anzustreben.
Der KJR bestätigt, dass wir unsere Jugendleiterin bzw. unseren Jugendleiter nach den oben genannten Richtlinien ausgebildet haben.
Neues JuLeiCa – Antragsverfahren
Jugendleiter und –betreuer können (und müssen) ab 1. Juli 2009 ihre JugendleiterInnenCard im Online-Verfahren selbst beantragen. Die Vorgehensweise ist folgende:
- Zunächst musst Du Dich registrieren:
- Unter www.juleica.de auf die Schrift „registrieren“
- Email-Adresse eingeben, Namen und das Bundesland in dem Du tätig bist.
- Mit diesem Passwort und Deiner Email-Adresse einloggen (bei „jetzt beantragen“) und ein digitales Passfoto bereithalten
- dann auf den Button „Online-Antrag“, weiter zum „Online-Antragsverfahren“.
- Die geforderten Angaben ausfüllen
- Adressdaten genau eingeben, diese erscheinen dann so auf der JuLeiCa!
- Den Verein bzw. Verband auswählen, für den Du ehrenamtlich tätig bist.
Dafür zunächst das Bundesland, in dem Deine Jugendgruppe ist, auswählen. - Dann den Landkreis
- Und anschließend ggf. den Ort. Unterhalb dieser Felder findest Du eine
Auswahlliste der Jugendorganisationen, die jeweils im System erfasst wurden. Wähle Deinen Träger hiervon aus; dieser wird auf die Jugendleitercard gedruckt.
- Dann werden noch ein paar statistische Fragen gestellt, die anonym ausgewertet werden, d. h. es werden keine persönlichen Daten gefordert.
- Nochmals nachprüfen, ob alle Angaben korrekt sind und dann absenden.
- Das Programm verschickt nun eine Mail an die ausgewählte Jugendorganisation,
damit diese die Richtigkeit des Antrages (ebenfalls unter www.juleica.de) bestätigt. - Das System schickt dann eine Mail an uns und nun müssen wir die Richtigkeit
(unter www.juleica.de) mit einem Klick bestätigen. - Wenn beide Bestätigungen vorliegen, erfolgt eine Benachrichtigung an die
Druckerei, die die Daten abruft. - Die fertige Karte wird dann direkt an Dich versandt.
Wir sind stolzer Partner beim Projekt Demokratie leben.
Das Bundesprogramm unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland dabei, in Kooperation mit lokalen Partnerschaften Konzepte zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt zu erstellen und in die Praxis umzusetzen. Weitere Infos auf der Seite www.demokratie-leben.de
